1. Hintergrund

Mehr denn je zeigt sich fünf Monate nach Beginn des Ukraine-Krieges, dass die Frage der Energieversorgungssicherheit eine gesellschaftliche Schlüsselfrage ist. Diese Frage ist als Hintergrundthema mit großer Wucht auf die Vorderbühne getreten. Der verstärkte Druck auf den Umbau des Energiesystems und die Umsetzung der Energiewende hat erhebliche Konsequenzen für die Abhängigkeit und Verfügbarkeit von Technologien und Prozessen. Unmittelbar hat er vor allem aber Konsequenzen für die Energiepreise. Diese steigen massiv und drohen für Private, aber auch für Unternehmen erhebliche gesellschaftliche Fliehkräfte zu entfalten. Sie vertiefen die schon heute bestehenden sozialen und materiellen Ungleichheiten. Das hat starke Folgen auch für die Wirtschafts- und Arbeitswelt und erzeugt Sorgen in weiten Teilen der Gesellschaft.

Um Lösungen für diese Herausforderungen zu finden, müssen viele Teilaspekte berücksichtigt, erforscht und zusammengedacht werden. Hierzu leisten niedersächsische Wissenschaftler:innen einen wichtigen Beitrag. Die Themen, die nun mit noch größerer Kraftanstrengung beschleunigt angegangen werden müssen, werden seit vielen Jahren originär in Niedersachsen und disziplinübergreifend im EFZN gebündelt erforscht und entwickelt. Das EFZN hat langjährige Erfahrung vorzuweisen bei der Beantwortung noch ungelöster Herausforderungen, die unmittelbar mit der anstehenden massiven Ausweitung in der Fläche notwendiger technologischer Maßnahmen akut werden (z.B. in den Themenfeldern Erzeugung von Erneuerbaren Energien, sogenannten „P2X-Technologien“ zur Umwandlung elektrischer Energie in andere Energieformen – wie etwa Wasserstoff –, Vernetzte Energiesysteme bzw. Kopplung des Elektrizitätssektors mit Verkehrs- und Wärme-Technologien, Digitalisierung des Energiesystems). EFZN-Forscher:innen suchen aber auch Antworten auf gesellschaftswissenschaftliche Fragen nach einer tragfähigen Energieinfrastruktur, die zum einen essenzielle Nachhaltigkeitsziele erreicht und zum anderen Wege zu sozialem Ausgleich schafft. Hier kommen regionale und kommunale Strategien ins Spiel, aber auch die Diversifizierung der Energieversorgung.

Um die disziplinübergreifende Forschung in diesen drängenden Themenfeldern mit noch größerem Nachdruck voranzubringen, legt der Vorstand des EFZN ein niedersächsisches Förderprogramm auf. Wissenschaft muss Verantwortung übernehmen, gerade jetzt.

2. Förderziele

Der Vorstand des EFZN legt für Themen, die für die durch den voranschreitenden Klimawandel und aktuell insbesondere durch den Ukraine-Krieg erforderliche Beschleunigung der Transformation des Energiesystems und die damit einhergehende Sorge um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit von besonderer Bedeutung sind, ein Förderprogramm auf.

Zu den Themen, die für die durch den voranschreitenden Klimawandel und aktuell insbesondere durch den Ukraine-Krieg erforderliche Beschleunigung der Transformation des Energiesystems und die damit einhergehende Sorge um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit von besonderer Bedeutung sind, gehören insbesondere Fragestellungen wie

➢ ungelöste Herausforderungen, die mit der anstehenden massiven Ausweitung in der Fläche notwendiger technologischer Maßnahmen akut werden (z.B. in den Themenfeldern Erzeugung von Erneuerbaren Energien, sogenannten „P2X-Technologien“ zur Umwandlung elektrischer Energie in andere Energieformen – wie etwa Wasserstoff –, Vernetzte Energiesysteme bzw. Kopplung des Elektrizitätssektors mit Verkehrs- und Wärme-Technologien, Digitalisierung des Energiesystems)

➢ gesellschaftswissenschaftliche Fragen nach einer tragfähigen Energieinfrastruktur, die zum einen essenzielle Nachhaltigkeitsziele erreicht und zum anderen Wege zu sozialem Ausgleich schafft (z.B. regionale und kommunale Strategien, die Energiefrage als soziale Frage, Diversifizierung der Energieversorgung)

Mit dem Projekt darf kein Gewinn erzielt und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt werden (nicht wirtschaftliche Tätigkeit).

Die Förderung orientiert sich an den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) im Sinne von § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

3. Gegenstand der Förderung

Die Förderprojekte können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Kurzstudien sein. Sie können sich mit der Aufbereitung von Materialien zur Kommunikation und Wissensvermittlung bzw. zur Vorbereitung und Unterstützung des gesellschaftlichen Wandels befassen.

In den Projekten sollen für das Land Niedersachsen relevante Fragestellungen bei der Beschleunigung der Transformation des Energiesystems bearbeitet werden.

Das Ziel eines Projektes muss mit Vision, Mission und Leitbild des EFZN vereinbar sein. Wissenschaftler:innen sollen durch die Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit unterstützt werden, kleinere Projekte zu bearbeiten, die sich mit der Beschleunigung der Transformation des Energiesystems befassen. Bei der Finanzierung von Wissenschaftlichen Hilfskräften ist im Projektantrag nachvollziehbar zu erläutern, dass eine Wissenschaftliche Hilfskraft die vorgesehene Aufgabe erledigen kann.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate. Der Bearbeitungszeitraum muss zwischen dem 15.11.2022 und dem 15.05.2023 liegen.

4. Antragsteller:innen

Anträge können von allen Professor:innen sowie sonstigen selbstständig in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern der EFZN-Gründungsuniversitäten Technische Universität Braunschweig, Technische Universität Clausthal, Georg-August-Universität Göttingen, Leibniz Universität Hannover und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie aller weiteren niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz, NHG) gestellt werden. Antragsteller:innen können zu einer gemeinsamen Fragestellung, die sie interdisziplinär bearbeiten wollen, auch gemeinsam einen Förderantrag stellen. Förderempfängerin ist die jeweilige Universität bzw. Hochschule.

5. Antrags- und Fördervoraussetzungen

Die Förderung setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der formlos eingereicht werden kann. Der Antrag ist als ein PDF-Dokument im Umfang von max. 10 MB per E-Mail an geschaeftsstelle@efzn.de bei der EFZN-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist endet in der ersten Förderperiode am 30.09.2022. Der Antrag soll Informationen enthalten zu:

  • Antragsteller:in (Projektleitung)

  • einschlägige Qualifikation und Erfahrungen der:s Antragsteller:in

  • Beschreibung des Projekts (welcher Themenschwerpunkt wird abgedeckt, wie trägt die zu finanzierende Aktivität zur Beschleunigung der Transformation des Energiesystems bei, worin besteht die angestrebte Innovation) im Umfang von maximal 5 Seiten (11 pt, 1,5-zeilig)

  • Projektlaufzeit

  • Finanzierungsplan

  • Anerkennung der in dieser Ausschreibung genannten Bedingungen der Förderung.

Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) muss vor Antragstellung durch das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung sichergestellt werden.

Mit der Verlängerung bzw. Aufstockung darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Weiterhin darf nicht anderweitig eine vergleichbare Förderung für den gleichen Zeitraum beantragt oder bewilligt worden sein.

Alle Projektbeteiligten haben die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ihrer Einrichtungen bzw. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Leitlinien der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten zu berücksichtigen.

Erwartet wird, dass die Projektergebnisse veröffentlicht werden, wobei Publikationen in Open-Access-Zeitschriften besonders begrüßt werden. Erkenntnisse, die mit dem Projekt gewonnen werden, sind öffentliches Wissen und können in Abstimmung mit dem Projektnehmer vom EFZN veröffentlicht werden.

6. Art und Umfang, Höhe der Förderung

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Förderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung. Förderfähig sind ausschließlich die zusätzlichen Personalkosten, die durch die Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit für die Forschung an Themen entstehen, die für die durch den voranschreitenden Klimawandel und aktuell insbesondere durch den Ukraine-Krieg erforderliche Beschleunigung der Transformation des Energiesystems und die damit einhergehende Sorge um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit von besonderer Bedeutung sind. Bei der Finanzierung von Wissenschaftlichen Hilfskräften ist im Projektantrag nachvollziehbar zu erläutern, dass eine Wissenschaftliche Hilfskraft die vorgesehene Aufgabe erledigen kann.

Nummer 1.3 ANBest-P gilt entsprechend.

Ausdrücklich nicht förderfähig sind Sachkosten, Reisekosten und Investitionen.

Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt je Projekt maximal 60.000 Euro.

Die Förderung wird auf maximal sechs Monate befristet. Der Bearbeitungszeitraum für das Projekt muss zwischen dem 15.11.2022 und dem 15.05.2023 liegen.

7. Bewilligungsverfahren

Über die Förderanträge entscheidet nach Maßgabe der EFZN-Rahmenvereinbarung der EFZN-Vorstand. Zur Vorbereitung der Förderentscheidungen lässt sich der EFZN-Vorstand durch Externe beraten, insbesondere in Form einer neutralen Jury aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats des EFZN. Alle Bewerbungsunterlagen werden dieser Jury zur Einsicht vorgelegt. Die personenbezogenen Daten des Lebenslaufs werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Anschluss an die Jury-Sitzung unmittelbar gelöscht.

Auswahlkriterien sind die Relevanz für die erforderliche Beschleunigung der Transformation des Energiesystems, die fachlich-wissenschaftliche Qualität des geplanten Projektes und die Höhe der angestrebten Innovation.

Das EFZN ist administrativ eine Organisationseinheit der Technischen Universität Clausthal und wird daher aus Landesmitteln der Technischen Universität Clausthal finanziert. Im Fall der Bewilligung erfolgt daher eine Weiterleitung von Landesmitteln der Technischen Universität Clausthal an die Förderempfängerin. Soweit es sich bei der Förderempfängerin nicht um eine Dienststelle des Landes handelt, erfolgt die Weiterleitung auf zuwendungsrechtlichem Wege (§§ 23, 44 LHO).

8. Sonstige Bestimmungen, Pflichten der Projektleitung

Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen.

Die Verwendung der Fördermittel ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projekts nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem kurzen Sachbericht (3-5 Seiten, 11 pt, 1,5-zeilig), der die Forschungsergebnisse nachvollziehbar darstellt, und einem finanziellen Nachweis. Die entstandenen Personalausgaben sind hierbei durch das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung zu bestätigen.

Nummer 8 ANBest-P (Erstattung) gilt analog; die Nummern 8.4 und 8.5 finden für Landesdienststellen keine Anwendung.

Die Projektleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Präsentationen und Veröffentlichungen zum Projekt und zu den Ergebnissen des Projektes auf die finanzielle Unterstützung durch das EFZN hingewiesen wird.


Kontakt: EFZN-Geschäftsstelle, Am Stollen 19A, 38640 Goslar, geschaeftsstelleefznde



Niedersachsens Wissenschaftsminister begrüßt EFZN-Projekt-Ausschreibung

Björn Thümler: „Offene Fragen der Energieforschung müssen jetzt zügig beantwortet werden; und vor allem müssen neue Erkenntnisse zügig in die Praxis umgesetzt werden. Ich begrüße daher die gezielte weitere Forschungsförderung, die das EFZN jetzt kurzfristig mit eigenen Mitteln auf den Weg bringt.“

 

Die vollständige Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) lesen Sie hier >


Öffentliche Erklärung des EFZN-Vorstandes: Versorgungssicherheit und beschleunigte Energiewende. Niedersächsische Wissenschaftler:innen forschen und beraten zu den Schlüsselfragen der Zeit

Der EFZN-Vorstand hat eine Öffentliche Erklärung zu Versorgungssicherheit und beschleunigte Energiewende herausgegeben, die Sie hier > lesen können.