efzn-Projektausschreibung 2026
Krisenfähigkeit des Energiesystems Niedersachsen
Das efzn lädt niedersächsische Forschende dazu ein, Lösungen zur Stärkung der Krisenfähigkeit des Energiesystems in Niedersachsen zu entwickeln. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen zur folgenden Projektausschreibung für das Jahr 2026.
1. Hintergrund
Unsere Energieversorgungssysteme sind zunehmenden Belastungen ausgesetzt, die sich nicht mehr hinreichend vorhersagen lassen oder deren Auswirkung nicht vollständig durch vorausschauende Auslegung vermieden werden kann – hierzu gehören Extremwetterereignisse, aber auch Unfälle sowie vorsätzliche terroristische oder kriegerische Angriffe.
In solchen Situationen sind resiliente Systeme essenziell. Improvisationsfähigkeit ist neben Robustheit, Anpassungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit eine Schlüsselkomponente von Resilienz. Sie wird definiert als die Fähigkeit, Prozesse unter Zeitdruck und Unsicherheit situativ anzupassen und in Echtzeit auf unvorhergesehene Einwirkungen zu reagieren. Diese Fähigkeit ist besonders für sozio-technische Systeme von Bedeutung, in denen das Zusammenspiel von Mensch, Organisationen, Technik und strukturellen Rahmenbedingungen darüber entscheidet, ob Krisen bewältigt oder eskaliert werden. Resilienz erhöht damit die Krisenfähigkeit unseres Energiesystems, muss jedoch entwickelt, eingeübt, reflektiert, überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Um Lösungen für diese Herausforderung in Energiesystemen zu entwickeln, müssen zahlreiche Teilaspekte gemeinsam betrachtet und integriert erforscht werden. Hierzu leisten niedersächsische Wissenschaftler:innen einen zentralen Beitrag. Die für die Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen relevanten Fragestellungen – insbesondere zur Ausbildung und zum systematischen Einüben von Improvisations- und Krisenfähigkeit – werden disziplinübergreifend im efzn gebündelt erforscht und entwickelt. Ein Ziel ist, dass die gewonnenen Erkenntnisse über die Science-Policy-Schnittstelle des efzn unmittelbar in Entscheidungsprozesse der niedersächsischen Landespolitik einfließen.
efzn-Wissenschaftler:innen verfügen über die hier grundlegende Erfahrung in der Bearbeitung technologischer Herausforderungen, die bei unvorhersehbaren Störungen des Energiesystems relevant werden, etwa in den Bereichen der Erzeugung Erneuerbarer Energien, sogenannten P2X-Technologien zur Umwandlung elektrischer Energie in andere Energieformen wie Wasserstoff, vernetzter Energiesysteme und der Kopplung des Elektrizitätssektors mit Verkehrs- und Wärme-Technologien sowie der Digitalisierung des Energiesystems.
Darüber hinaus adressieren efzn-Forscher:innen gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen zur Gestaltung adaptiver, lernfähiger und situationssensitiver Strukturen, Instrumente und Mechanismen, die es Akteuren ermöglichen, auch unter Unsicherheit, Zeitdruck und Konfliktlagen handlungsfähig zu bleiben. Im Fokus stehen dabei Governance-, Kommunikations- und Entscheidungsarrangements, die Improvisations- und Krisenfähigkeit nicht nur absichern, sondern aktiv ermöglichen, trainieren und reflektieren – etwa im Umgang mit Verunsicherung oder Frustration infolge von Störungen der Energieversorgung oder der Volatilität politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen im Transformationsprozess des Energiesystems.
Um die disziplinübergreifende Forschung in diesen drängenden Themenfeldern gezielt zu stärken und belastbare Handlungsoptionen für die niedersächsische Landespolitik zu entwickeln, legt der Vorstand des efzn zum zweiten Mal nach 2022 ein niedersächsisches Förderprogramm auf.
2. Förderziele
Zweck der Förderung ist die Bearbeitung folgender Fragestellungen:
Technologische Herausforderungen, die im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Störungen des Energiesystems auftreten, etwa durch Extremwetterereignisse, Unfälle sowie vorsätzliche terroristische oder kriegerische Angriffe. Dazu zählen u.a. Fragestellungen aus den Bereichen der Erzeugung Erneuerbarer Energien, sogenannter P2X-Technologien zur Umwandlung elektrischer Energie in andere Energieformen, vernetzte Energiesysteme und der Kopplung des Elektrizitätssektors mit Verkehrs- und Wärme-Technologien sowie der Digitalisierung des Energiesystems – insbesondere dort, wo situative Anpassung, flexible Rekonfiguration oder improvisatorisches Handeln erforderlich werden.
Gesellschafts- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen zur Gestaltung, Erprobung und Evaluation adaptiver Governance-, Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen, die es beteiligten Akteuren ermöglichen, unter Unsicherheit, Zeitdruck und widersprüchlichen Zielsetzungen handlungsfähig zu bleiben. Im Fokus stehen dabei Strukturen, Instrumente und Mechanismen, die Improvisations- und Krisenfähigkeit nicht nur absichern, sondern aktiv ermöglichen, trainieren und reflektieren, etwa im Umgang mit Verunsicherung oder Frustration infolge von Störungen der Energieversorgung oder der Volatilität politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen im Transformationsprozess des Energiesystems.
Mit dem Projekt darf kein Gewinn erzielt und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt werden (nicht-wirtschaftliche Tätigkeit).
Die Förderung orientiert sich an den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) im Sinne von § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
3. Gegenstand der Förderung
Die Förderprojekte können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Kurzstudien sein. Sie können sich mit der Aufbereitung von Materialien zur Kommunikation und Wissensvermittlung bzw. zur Vorbereitung und Unterstützung des gesellschaftlichen Wandels befassen. Ziel sollte es sein, dass das Förderprojekt der Vorbereitung eines weiterführenden interdisziplinären und standortübergreifenden Projektantrages dient.
In den Förderprojekten, die Gegenstand dieser Projektausschreibung sind, sollen für das Land Niedersachsen relevante Fragestellungen bei der Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen durch die Ausbildung von Improvisations- und Krisenfähigkeit bearbeitet und Handlungsoptionen für die niedersächsische Landespolitik entwickelt werden.
Das Ziel eines Förderprojektes muss mit Vision, Mission und Leitbild des efzn vereinbar sein. Wissenschaftler:innen sollen durch die Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung bis zum Beginn bzw. nach abgeschlossener Promotion oder zur Aufstockung der Teilarbeitszeit unterstützt werden, kleinere Projekte zu bearbeiten, die sich mit der Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen befassen. Bei der Finanzierung von Wissenschaftlichen Hilfskräften ist im Projektantrag nachvollziehbar zu erläutern, dass eine Wissenschaftliche Hilfskraft die vorgesehene Aufgabe durchführen kann.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal sechs Monate. Der Bearbeitungszeitraum muss zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 liegen.
4. Antragsteller:innen
Anträge können von allen Professor:innen sowie sonstigen selbstständig in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz, NHG) gestellt werden. Antragsteller:innen können zu einer gemeinsamen Fragestellung, die sie interdisziplinär bearbeiten wollen, auch gemeinsam einen Förderantrag stellen. Förderempfängerin ist die jeweilige Universität bzw. Hochschule.
5. Antrags- und Fördervoraussetzungen
Die Förderung setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der formlos eingereicht werden kann. Der Antrag ist als ein pdf-Dokument im Umfang von max. 10 MB per E-Mail an geschaeftsstelle@efzn.de bei der efzn-Geschäftsstelle einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am 30.04.2026.
Der Antrag muss Informationen enthalten zu:
Antragsteller:in (Projektleitung)
einschlägige Qualifikation und Erfahrungen der:s Antragsteller:in
Beschreibung des Projekts im Umfang von maximal 5 Seiten (11 pt, 1,5-zeilig) durch Beantwortung folgender Fragen:
Welcher Themenschwerpunkt wird abgedeckt?
Wie trägt die zu finanzierende Aktivität zur Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen durch die Ausbildung von Improvisations- und Krisenfähigkeit bei?
Worin besteht die angestrebte Innovation?
Projektlaufzeit
Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anerkennung der in dieser Ausschreibung genannten Bedingungen der Förderung
Es darf nicht anderweitig eine vergleichbare Förderung für den gleichen Zeitraum beantragt oder bewilligt worden sein.
Alle Projektbeteiligten haben die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ihrer Einrichtungen bzw. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Leitlinien der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten zu berücksichtigen.
Erwartet wird, dass die Projektergebnisse veröffentlicht werden, wobei Publikationen in Open-Access-Zeitschriften besonders begrüßt werden. Aus den Erkenntnissen, die mit dem Projekt gewonnen werden, sind konkrete Handlungsoptionen für die niedersächsische Landespolitik zu entwickeln (White Papers). Die Koordination erfolgt über die Science-Policy-Schnittstelle des efzn.
6. Art und Umfang, Höhe der Förderung
Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Förderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zur Projektförderung. Förderfähig sind ausschließlich die zusätzlichen Personalkosten, die durch die Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung bis zum Beginn bzw. nach abgeschlossener Promotion oder zur Aufstockung der Teilarbeitszeit für die Forschung an Themen entstehen, die für die Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen durch die Förderung von Improvisations- und Krisenfähigkeit von besonderer Bedeutung sind. Bei der Finanzierung von Wissenschaftlichen Hilfskräften ist im Projektantrag nachvollziehbar zu erläutern, dass eine Wissenschaftliche Hilfskraft die vorgesehene Aufgabe durchführen kann.
Ausdrücklich nicht förderfähig sind Sachkosten, Reisekosten und Investitionen.
Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt je Projekt maximal 60.000 Euro.
Die Förderung wird auf maximal sechs Monate befristet. Der Bearbeitungszeitraum für das Projekt muss zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 liegen.
7. Bewilligungsverfahren
Über die Förderanträge entscheidet nach Maßgabe der efzn-Rahmenvereinbarung der efzn-Vorstand. Zur Vorbereitung der Förderentscheidungen lässt sich der efzn-Vorstand durch Externe beraten, insbesondere in Form einer neutralen Jury aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats des efzn / TEN.efzn. Alle Bewerbungsunterlagen werden dieser Jury zur Einsicht vorgelegt. Die personenbezogenen Daten des Lebenslaufs werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Anschluss an die Jury-Sitzung unmittelbar gelöscht.
Auswahlkriterien sind die Relevanz für die Stärkung der Resilienz des Energiesystems Niedersachsen durch die Ausbildung von Improvisations- und Krisenfähigkeit, die fachlich-wissenschaftliche Qualität des geplanten Projektes und die Höhe der angestrebten Innovation.
Das efzn ist administrativ eine Organisationseinheit der Technischen Universität Clausthal und wird daher aus Landesmitteln der Technischen Universität Clausthal finanziert. Im Fall der Bewilligung erfolgt daher eine Weiterleitung von Landesmitteln der Technischen Universität Clausthal an die Förderempfängerin. Soweit es sich bei der Förderempfängerin nicht um eine Dienststelle des Landes handelt, erfolgt die Weiterleitung auf zuwendungsrechtlichem Wege (§§ 23, 44 LHO).
8. Sonstige Bestimmungen, Pflichten der Projektleitung
Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) muss sichergestellt werden.
Die Verwendung der Fördermittel ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projekts nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem kurzen Sachbericht (3-5 Seiten, 11 pt, 1,5-zeilig), der die Forschungsergebnisse nachvollziehbar darstellt, und einem finanziellen Nachweis. Die entstandenen Personalausgaben sind hierbei durch das zuständige Dekanat oder die Hochschulleitung zu bestätigen.
Nummer 8 ANBest-P (Erstattung) gilt analog; die Nummern 8.4 und 8.5 finden für Landesdienststellen keine Anwendung.
Die Projektleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allen Präsentationen und Veröffentlichungen zum Projekt und zu den Ergebnissen des Projektes auf die finanzielle Unterstützung durch das efzn hingewiesen wird.
Kontakt
Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (efzn)
Geschäftsstelle
Am Stollen 19A
38640 Goslar
E-Mail: geschaeftsstelle@efzn.de